Ein Überblick über die wichtigsten Pflegegesetze und Pflegereformen

Als Angehörige von pflegebedürftigen Personen ist es manchmal schwer über die wichtigsten Änderungen im Bereich der Pflegegesetze den Überblick zu behalten. Dieser Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen rund um die Pflege verschaffen.

Sozialgesetzbücher

Alle wesentlichen deutschen Gesetze zu sozialen Fragen und Leistungen für Hilfsbedürftige sind in zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB) zusammengefasst. Die wichtigsten sind folgende:

  • SGB V – gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII – Sozialhilfe

Pflegestärkungsgesetz (PSG)

Mit dem seit 2016 geltenden Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die soziale Pflegeversicherung modernisiert. Das PSG I beinhaltet eine Steigerung der Leistungssätze der Pflegekassen für Versicherte mit Demenz und Pflegebedürftige nach den Pflegestufen um durchschnittlich 4 %. Auch erhalten Pflegebedürftige durch das PSG I einen Zuschuss für altersgerechte Wohnraumanpassung auf bis zu 4.000 Euro erhöht.
Durch das PSG II kam es zu Veränderungen der Pflegeversicherung in großem Ausmaß. So erhalten nunmehr Personen mit Demenz und dauerhaft psychisch kranke oder geistig behinderte Versicherte die gleichen Leistungen wie körperlich Pflegebedürftige. Dafür wurde das Begutachtungssystem von dem bisherigen Gutachten nach Minutenpflege von den Pflegestufen abgelöst. Dabei wird geprüft, wie selbständig Versicherte noch sind.

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Das 2015 eingeführte Pflegezeitgesetz erlaubt berufstätigen Angehörigen von Pflegebedürftigen sich für die häusliche Pflege komplett von der Arbeit freistellen zu lassen oder bis zu zwei Jahre in Teilzeit zu arbeiten.
Dabei können die Angehörigen zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
1. Kurzfristig für höchstens 10 Arbeitstage können Berufstätige der Arbeit fernbleiben, wenn ein unerwarteter Pflegefall eintritt, um dessen Organisation sich gekümmert werden muss; in dieser Zeit haben die Angehörigen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, das bei der Pflegekassen des Pflegebedürftigen beantragt werden muss 2. Einen Rechtsanspruch auf eine bis zu 6-moantige Freistellung von der Arbeit haben alle Berufstätigen in Betrieben ab 15 Beschäftigten, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Ohne Rechtsanspruch ermöglicht das FPfZG seit 2012 Berufstätigen eine pflegebedingte Teilzeitarbeit. Dabei können Berufstätige ihre Arbeitszeit für höchstens zwei Jahre um 50 % reduzieren und erhalten dafür 75 % ihres Monatslohns. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Berufstätigen zwei Jahre für 75 % ihres Lohnes wieder voll arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist.

Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Mit dem PNG hat der Gesetzgeber 2013 neue Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für Demenzkranke auf den Weg gebracht. Schneller als zuvor muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen auch künftige Leistungsempfänger begutachten und Pflegekassen müssen über ihren Antrag auf Pflegegrade entscheiden. Zusätzlich wurde mit dem PNG die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen eingeführt. Diese werden steuerlich mit 5 Euro pro Monat gefördert, unabhängig von der Prämienhöhe und vom Einkommen.

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Dieses Gesetz regelt seit 2008 die schrittweise Erhöhung von Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und von Pflegesachleistungen für die Versorgung durch ambulante Dienste.
Zudem legte die Politik fest, dass ab 2015 die Pflegeleistungen alle drei Jahre an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen.

Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Mit Einführung des seit 2002 geltenden Gesetzes erhalten Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen mit anerkannt eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzliche Betreuungsleistungen (z. Bsp.: Gespräche, Spiele, Spaziergänge durch geschulte ehrenamtliche Pflegekräfte.

Präventionsgesetz

Das seit 2016 greifende Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention möchte die wichtige Krankheitsvorbeugung (Prävention) insbesondere an Schulen, Kindergärten und an Arbeitsplätzen fördern. Dafür stehen den Kranken- und Pflegekassen jährlich mindestens 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Hospiz- und Palliativgesetz

Durch das Gesetz werden seit 2016 die Begleitung und Betreuung von Sterbenskranken durch geschulte Palliativ-Pflegekräfte insbesondere in Hospizen und stationären Einrichtungen besser finanziert. In der häuslichen Begleitung von unheilbar Kranken gibt es besondere Pflegedienste, auf deren Einsatz alle Krankenversicherten einen Rechtsanspruch haben nach § 37 b und § 132 d SGB V.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Das PpSG ist seit 2019 in Kraft und legt Personaluntergrenzen fest und fördert 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte in stationären Einrichtungen. Auch werden Erleichterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige geschaffen.
Das beinhaltet z. Bsp. nunmehr genehmigungsfreie Krankenfahrten zum Arzt für bestimmte Pflegegrade. Denn bisher mussten Pflegebedürftige die Krankenfahrt zum Arzt durch Antrag von den Krankenkassen genehmigen lassen. Zudem ermöglicht das Gesetz, dass Pflegebedürftige mit Genehmigung der Krankenkassen ebenfalls mit in die Rehaeinrichtung des pflegenden Angehörigen aufgenommen und vom Personal dort betreut werden, wenn die familiäre Situation dies erforderlich macht.

Bleiben Sie gesund!

 

Rechtsanwältin Saskia Hennig

Rechtsanwältin Saskia Hennig

Unsere Gastauthorin ist Rechtsanwältin Saskia Hennig.
Zu finden ist Sie unter ra-saskia-hennig.de